Praktikum

Die Anforderungen der Arbeitswelt kennenlernen

Im Laufe der Ausbildung an der Handelsakademie sowie dem Aufbaulehrgang an Handelsakademien ist seit dem Lehrplan 2014 ein Pflichtpraktikum in Unternehmen bzw. Organisationen vorgesehen. Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen. Die Schülerinnen und Schüler haben das Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit, sinnvollerweise nach dem II. Jahrgang bzw. der 2. Klasse, im Aufbaulehrgang an Handelsakademien nach dem I. Jahrgang, und vor Eintritt in den letzten Jahrgang bzw. Klasse, zu absolvieren. Dieses umfasst im Aufbaulehrgang an Handelsakademien jeweils 150 Arbeitsstunden, in der Handelsakademie 300 Arbeitsstunden. Die verpflichtende Praxiswoche im IV. Jahrgang der Handelsakademie bzw. im II. Jahrgang des Aufbaulehrganges an Handelsakademien wird im Ausmaß der Stunden einer Arbeitswoche eingerechnet.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • nach Möglichkeit einen umfassenden Einblick in die Organisation von Unternehmen bzw. Organisationen gewinnen,
  • über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren können,
  • sich Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten,
  • eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,
  • unternehmerisches Denken und Handeln in ihre Tätigkeit einbringen,
  • ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren,
  • die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung kennenlernen.

Die Schülerinnen und Schüler müssen über ihr Praktikum ein Praxisportfolio führen; dieses wird in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausgewertet. Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. mit denen das Absolvieren des Pflichtpraktikums nachgewiesen wird, sind Teil des Praxisportfolios. Die entsprechenden Vorlagen eines Praxisportfolios stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

Das Finden eines entsprechenden Praktikumsplatzes liegt grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Schülerin bzw. des Schülers.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.hak.cc/unterricht/praktikum